Strafrecht / Opferschutzrecht
Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen als Beschuldigte/r sowie als Opfer in einem Strafverfahren.
Als Beschuldigte/r sollten Sie mich kontaktieren, wenn Sie eine Ladung von der Polizei erhalten haben,
gegen Sie Strafanzeige erstattet wurde, Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben oder sogar gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde und Sie sich deshalb in Untersuchungshaft befinden.
Ich werde für Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine anwaltliche Beiordnung haben.
Für Opfer von Straftaten besteht mein Tätigkeitsbereich in der Beratung und Vertretung im Strafverfahren (Nebenklage).
So können z.B. Opfer von Sexualdelikten, Körperverletzungsdelikten, versuchten Tötungsdelikten, bei Tötungsdelikten, ggf. deren Angehörige sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Auch hier werde ich für Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine anwaltliche Beiordnung haben.