Arbeitsrecht

Meine Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt für Sie im Bereich des Kündigungsschutzrechts.
Die Zahl der Kündigungen steigt. In den meisten Fällen wird eine „betriebsbedingte Kündigung“
ausgesprochen, auch wenn die Gründe in ganz anderen Bereichen liegen.


Für die Kündigungsgründe trägt aber der Arbeitgeber regelmäßig die Beweislast.
Oftmals stehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Kündigung hilflos gegenüber.
Nicht selten werden von Arbeitgebern Abfindungen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten.
Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Bei einem Aufhebungsvertrag o.ä. tritt z.B. regelmäßig eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld ein.


Bei einer Kündigung sollte daher zuvor immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.