ERbrecht

Das Erbrecht gehört mit zu den schwierigsten Rechtsgebieten. So ist es daher nicht selten, dass viele Menschen als juristische Laien mit Erbrechtsfragen restlos überfordert sind. Hinzu kommt oftmals noch die Trauer um die verstorbenen Angehörigen.

Um es nicht unnötig zu einem Erbschaftsstreit kommen zu lassen, sollte in Erbrechtsfragen stets zuvor anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Meine Tätigkeit im Bereich des Erbrechts umfasst folgende Schwerpunkte:


  • Entwurf von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten/eingetragenen, Lebenspartnern ( Berliner Testament) und Erbverträgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten durch Vermächtnisse
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung, Auflagen etc.
  • Überprüfung bereits errichteter Testamente und Erbverträge auf ihre formelle Wirksamkeit,
  • inhaltliche Gültigkeit und Aktualität
  • Beratung zum Widerruf bereits errichteter Testamente
  • Beratung und Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen die Erben und Dritte
  • Durchsetzung der Wertermittlungsansprüche
  • Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs
  • Berechnung der Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
  • Rechte und Pflichten des Miterben in der Erbengemeinschaft
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsplänen
  • Gestaltung von Verträgen zur Erbteilsübertragung
  • Unterstützung bei Verwertung von Nachlassgegenständen (Immobilien)
  • Gestaltung von spezifischen Testamentsvollstreckerregelungen
  • Beratung von Testamentsvollstreckern im Amt der Dauer- und Abwicklungsvollstreckung
  • Beratung des Testamentsvollstreckers zu haftungsrechtlichen Fragen
  • Ausübung des Amts des Testamentsvollstreckers in der Abwicklungsvollstreckung und Verwaltungsvollstreckung
  • Vertretung bei Streitigkeiten um die Auslegung oder Wirksamkeit von Testamenten