REchtsgebiete
ANWALTSHONORAR
Das Anwaltshonorar ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Daneben ist
eine Honorarvereinbarung in Form von Stundenvergütungen möglich.
Für eine Erstberatung darf höchstens ein Betrag in Höhe von 190,00 Euro, zzgl. Kostenpauschale und
Mehrwertsteuer berechnet werden, soweit die Auftraggeber Verbraucher sind. Anderenfalls muss eine
schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehme ich für Sie gerne die gesamte Korrespondenz mit Ihrem
Versicherer hinsichtlich der Deckungszusage und der Abrechnung.