Familienrecht

Meine Tätigkeit im Familienrecht besteht für Sie z.B. in der Vertretung im Scheidungsverfahren sowie der
Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und allen damit im Zusammenhang stehenden
Folgesachen, wie z.B. Unterhalts -und Zugewinnausgleichsansprüche, sowie der Regelung der elterlichen Sorge und Umgang mit dem Kind.


Entsprechende Anträge dürfen nur von Rechtsanwälten gestellt werden. Soweit die Folgesachen Ansprüche
aus dem Unterhaltsrecht und aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, darf das Familiengericht nicht einmal berücksichtigen, was Sie selbst ohne anwaltliche Vertretung vorbringen. Sie sind daher bereits aus diesem Grunde auf anwaltliche Hilfe angewiesen.


Dabei werde ich für Sie sorgfältig prüfen, ob Sie ggf. ein Anspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe haben.