Camilla Joyce Thiele Rechtsanwältin

Home  |  Rechtsgebiete  |  Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Camilla Joyce Thiele in Hamburg Rechtsgebiete

Erbrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht/Opferschutzrecht
Familienrecht
Schadensersatzrecht

Erbrecht

Das Erbrecht gehört mit zu den schwierigsten Rechtsgebieten. So ist es daher nicht selten, dass viele Menschen als juristische Laien mit Erbrechtsfragen restlos überfordert sind. Hinzu kommt oftmals noch die Trauer um die verstorbenen Angehörigen.

Meine Tätigkeit im Bereich des Erbrechts beinhaltet für Sie eine umfassende Beratung hinsichtlich des Abfassens eines Testamentes. Hier müssen verschiedene Punkte beachtet werden, damit ein Testament überhaupt die entsprechende Gültigkeit besitzt. Ebenfalls mache ich für Sie Pflichtteilsansprüche geltend und vertrete Sie in Nachlassabwicklungen und im Erbscheinsverfahren.

Um es nicht unnötig zu einem Erbschaftsstreit kommen zu lassen, sollte in Erbrechtsfragen stets zuvor anwaltlicher Rat eingeholt werden.


Arbeitsrecht

Meine Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt für Sie im Bereich des Kündigungsschutzrechts.

Die Zahl der Kündigungen steigt. In den meisten Fällen wird eine „betriebsbedingte Kündigung“ ausgesprochen, auch wenn die Gründe in ganz anderen Bereichen liegen.

Für die Kündigungsgründe trägt aber der Arbeitgeber regelmäßig die Beweislast.

Oftmals stehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Kündigung hilflos gegenüber.

Nicht selten werden von Arbeitgebern Abfindungen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Bei einem Aufhebungsvertrag o.ä. tritt z.B. regelmäßig eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld ein.

Bei einer Kündigung sollte daher zuvor immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.


Strafrecht/Opferschutzrecht

Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen als Beschuldigte/r sowie als Opfer in einem Strafverfahren.

Als Beschuldigte/r sollten Sie mich kontaktieren, wenn Sie eine Ladung von der Polizei erhalten haben, gegen Sie Strafanzeige erstattet wurde, Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben oder sogar gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde und Sie sich deshalb in Untersuchungshaft befinden.

Ich werde für Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine anwaltliche Beiordnung haben.

Für Opfer von Straftaten besteht mein Tätigkeitsbereich in der Beratung und Vertretung im Strafverfahren (Nebenklage).

So können z.B. Opfer von Sexualdelikten, Körperverletzungsdelikten, versuchten Tötungsdelikten, bei Tötungsdelikten, ggf. deren Angehörige sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen.

Auch hier werde ich für Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine anwaltliche Beiordnung haben.


Familienrecht

Meine Tätigkeit im Familienrecht besteht für Sie z.B. in der Vertretung im Scheidungsverfahren sowie der Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und allen damit im Zusammenhang stehenden Folgesachen, wie z.B. Unerhalts -und Zugewinnausgleichsansprüche, sowie der Regelung der elterlichen Sorge und Umgang mit dem Kind.

Entsprechende Anträge dürfen nur von Rechtsanwälten gestellt werden. Soweit die Folgesachen Ansprüche aus dem Unterhaltsrecht und aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, darf das Familiengericht nicht einmal berücksichtigen, was Sie selbst ohne anwaltliche Vertretung vorbringen. Sie sind daher bereits aus diesem Grunde auf anwaltliche Hilfe angewiesen.

Dabei werde ich für Sie sorgfältig prüfen, ob Sie ggf. ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe haben.


Schadensersatzrecht

Meine Tätigkeit im Schadensersatzrecht umfasst für Sie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz-und Schmerzensgeldansprüchen z.B. aufgrund von Straftaten, Verkehrsunfällen gegen Unfallgegner und Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen übernehme ich für Sie die komplette Schadensregulierung von Personen- und Sachschäden.


Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Daneben ist eine Honorarvereinbarung in Form von Stundenvergütungen möglich.

Für eine Erstberatung darf höchstens ein Betrag in Höhe von 190,00 Euro, zzgl. Kostenpauschale und Mehrwertsteuer berechnet werden, soweit die Auftraggeber Verbraucher sind. Anderenfalls muss eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehme ich für Sie gerne die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer hinsichtlich der Deckungszusage und der Abrechnung.

 

 


Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburg  |  Telefon: (0 40) 69 79 45 09  |  E-Mail:
joycethiele@aol.com