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Rechtsgebiete
Erbrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht/Opferschutzrecht
Familienrecht
Schadensersatzrecht
Erbrecht
Das Erbrecht gehört mit
zu den schwierigsten Rechtsgebieten. So ist es daher
nicht selten, dass viele Menschen als juristische Laien
mit Erbrechtsfragen restlos überfordert sind. Hinzu
kommt oftmals noch die Trauer um die verstorbenen
Angehörigen.
Meine Tätigkeit im
Bereich des Erbrechts beinhaltet für Sie eine umfassende
Beratung hinsichtlich des Abfassens eines Testamentes.
Hier müssen verschiedene Punkte beachtet werden, damit
ein Testament überhaupt die entsprechende Gültigkeit
besitzt. Ebenfalls mache ich für Sie
Pflichtteilsansprüche geltend und vertrete Sie in
Nachlassabwicklungen und im Erbscheinsverfahren.
Um es nicht unnötig zu
einem Erbschaftsstreit kommen zu lassen, sollte in
Erbrechtsfragen stets zuvor anwaltlicher Rat eingeholt
werden.
Arbeitsrecht
Meine Tätigkeit im
Arbeitsrecht liegt für Sie im Bereich des
Kündigungsschutzrechts.
Die Zahl der Kündigungen
steigt. In den meisten Fällen wird eine
„betriebsbedingte Kündigung“ ausgesprochen, auch wenn
die Gründe in ganz anderen Bereichen liegen.
Für die Kündigungsgründe
trägt aber der Arbeitgeber regelmäßig die Beweislast.
Oftmals stehen viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Kündigung
hilflos gegenüber.
Nicht selten werden von
Arbeitgebern Abfindungen für die Auflösung des
Arbeitsverhältnisses angeboten. Dabei ist jedoch einiges
zu beachten. Bei einem Aufhebungsvertrag o.ä. tritt z.B.
regelmäßig eine Sperrzeit für den Bezug von
Arbeitslosengeld ein.
Bei einer Kündigung
sollte daher zuvor immer anwaltlicher Rat eingeholt
werden.

Strafrecht/Opferschutzrecht
Im Bereich des
Strafrechts vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen als
Beschuldigte/r sowie als Opfer in einem Strafverfahren.
Als Beschuldigte/r
sollten Sie mich kontaktieren, wenn Sie eine Ladung von
der Polizei erhalten haben, gegen Sie Strafanzeige
erstattet wurde, Sie eine Anklageschrift oder einen
Strafbefehl zugestellt bekommen haben oder sogar gegen
Sie ein Haftbefehl erlassen wurde und Sie sich deshalb
in Untersuchungshaft befinden.
Ich werde für Sie prüfen,
ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine anwaltliche
Beiordnung haben.
Für Opfer von Straftaten
besteht mein Tätigkeitsbereich in der Beratung und
Vertretung im Strafverfahren (Nebenklage).
So können z.B. Opfer von
Sexualdelikten, Körperverletzungsdelikten, versuchten
Tötungsdelikten, bei Tötungsdelikten, ggf. deren
Angehörige sich dem Verfahren als Nebenkläger
anschließen.
Auch hier werde ich für
Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine
anwaltliche Beiordnung haben.

Familienrecht
Meine Tätigkeit im
Familienrecht besteht für Sie z.B. in der Vertretung im
Scheidungsverfahren sowie der Aufhebung von
eingetragenen Lebenspartnerschaften und allen damit im
Zusammenhang stehenden Folgesachen, wie z.B. Unerhalts
-und Zugewinnausgleichsansprüche, sowie der Regelung der
elterlichen Sorge und Umgang mit dem Kind.
Entsprechende Anträge
dürfen nur von Rechtsanwälten gestellt werden. Soweit
die Folgesachen Ansprüche aus dem Unterhaltsrecht und
aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, darf das
Familiengericht nicht einmal berücksichtigen, was Sie
selbst ohne anwaltliche Vertretung vorbringen. Sie sind
daher bereits aus diesem Grunde auf anwaltliche Hilfe
angewiesen.
Dabei werde ich für Sie
sorgfältig prüfen, ob Sie ggf. ein Anspruch auf
Gewährung von Prozesskostenhilfe haben.

Schadensersatzrecht
Meine Tätigkeit im
Schadensersatzrecht umfasst für Sie die Geltendmachung
bzw. Abwehr von Schadensersatz-und
Schmerzensgeldansprüchen z.B. aufgrund von Straftaten,
Verkehrsunfällen gegen Unfallgegner und
Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen übernehme ich für
Sie die komplette Schadensregulierung von Personen- und
Sachschäden.

Anwaltshonorar
Das Anwaltshonorar ist
durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich
geregelt.
Die Höhe der Gebühren
richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der
Tätigkeit. Daneben ist eine Honorarvereinbarung in Form
von Stundenvergütungen möglich.
Für eine Erstberatung
darf höchstens ein Betrag in Höhe von 190,00 Euro, zzgl.
Kostenpauschale und Mehrwertsteuer berechnet werden,
soweit die Auftraggeber Verbraucher sind. Anderenfalls
muss eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen
werden.
Sollten Sie
rechtsschutzversichert sein, übernehme ich für Sie gerne
die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer
hinsichtlich der Deckungszusage und der Abrechnung.

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